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WORT DES HERAUSGEBERS

„Unsere“ und „deren“ Kinder

Meine drei Kinder sind in Österreich geboren. Sie wachsen hier auf, besuchen österreichische Schulen, schließen Freundschaften und entwickeln ihre Vorstellungen von der Zukunft. Österreich ist ihre Heimat, ihr Lebensmittelpunkt und das einzige Land, in dem sie je gelebt haben. Österreichische Staatsbürger sind sie dennoch nicht. Folgt man der Argumentation eines Teils der österreichischen Politik, haben sie offenbar noch nicht ausreichend bewiesen, dass sie dazugehören. Klingt wie ein schlechter Witz. Ist aber österreichische Realität.

Dino Schosche · 2. November 2026 · 6 Min. Lesezeit
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Dino Schosche, Herausgeber von BUM Magazin

Seit Jahren vertreten rechte und noch weiter rechts stehende politische Kräfte die Auffassung, dass die österreichische Staatsbürgerschaft nicht am Beginn, sondern erst am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen müsse. Was zunächst wie ein nachvollziehbares Prinzip klingt, wirft bei näherer Betrachtung grundlegende Fragen auf. Denn wie lässt sich der Integrationserfolg von Menschen beurteilen, die selbst nie eingewandert sind? Was bedeutet es, von Kindern, die hier geboren, aufgewachsen und sozialisiert wurden, einen Nachweis ihrer gesellschaftlichen Zugehörigkeit zu verlangen?

Und vor allem: Wer legt fest, nach welchen Kriterien diese Zugehörigkeit überhaupt nachgewiesen werden muss?

In der sozialwissenschaftlichen Forschung wird Integration nicht ausschließlich als individuelle Anpassungsleistung verstanden, sondern als wechselseitiger gesellschaftlicher Prozess. Entscheidend sind dabei nicht nur Sprache, Bildung oder Erwerbstätigkeit, sondern auch der Zugang zu Institutionen, gesellschaftlichen Ressourcen und politischen Rechten. Zugehörigkeit entsteht somit nicht allein durch das Verhalten des Einzelnen, sondern auch durch die Bereitschaft einer Gesellschaft, Menschen als gleichberechtigte Mitglieder anzuerkennen.

Genau hier liegt ein grundlegender Widerspruch der österreichischen Staatsbürgerschaftsdebatte. Von Menschen wird gesellschaftliche Integration verlangt, während ihnen gleichzeitig wesentliche Formen institutioneller und politischer Teilhabe vorenthalten bleiben. Besonders deutlich zeigt sich dieser Widerspruch bei Kindern, deren gesamtes bisheriges Leben in Österreich stattgefunden hat.

Allerdings folgt die öffentliche Debatte über Migration und Integration selten ausschließlich sachlichen Kriterien. Sie wird ebenso von politischen Interessen und demokratischen Machtverhältnissen geprägt. Politische Parteien richten ihre Botschaften vor allem an jene, deren Stimmen sie bei Wahlen gewinnen können. Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind von politischen Entscheidungen zwar unmittelbar betroffen, bleiben auf nationaler Ebene jedoch von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen.

Daraus entsteht eine bemerkenswerte Asymmetrie: Über eine gesellschaftliche Gruppe kann politisch verhandelt werden, ohne dass diese Gruppe über die gleichen Möglichkeiten verfügt, auf den politischen Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen.

Diese strukturelle Ungleichheit begünstigt die politische Instrumentalisierung von Migration. Wer keine Stimme bei Wahlen hat, kann politisch vergleichsweise risikolos zum Gegenstand von Abgrenzung und Polarisierung gemacht werden. Die Betroffenen sind Gegenstand der Debatte, aber selten gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer daran.

Verstärkt wird dieser Mechanismus durch Teile der medialen Öffentlichkeit. Polarisierende Aussagen erzeugen Aufmerksamkeit, emotionale Reaktionen erhöhen die Reichweite, und kontroverse Debatten lassen sich besonders gut vermarkten. Dabei verschwimmt nicht selten die Grenze zwischen notwendiger gesellschaftspolitischer Auseinandersetzung und der kommerziellen Verwertung von Ressentiments.

Ein Staat, der Kindern vermittelt, dass sie trotz ihrer Geburt und ihres Aufwachsens im Land nicht selbstverständlich dazugehören, sollte sich daher auch mit den langfristigen Folgen dieser Botschaft beschäftigen.

Die Konsequenzen beschränken sich keineswegs auf einen raueren Ton in politischen Diskussionen oder in den Kommentarspalten der Medien. Wiederholte öffentliche Zuschreibungen beeinflussen auch gesellschaftliche Wahrnehmungen und Vorstellungen darüber, wer als selbstverständlich zugehörig gilt und wer seine Zugehörigkeit immer wieder rechtfertigen muss.

Für eine demokratische Gesellschaft stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Wie dauerhaft kann politische Gleichheit verwirklicht werden, wenn ein erheblicher Teil der dauerhaft hier lebenden Bevölkerung von zentralen demokratischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen bleibt?

Demokratie erschöpft sich schließlich nicht in der Durchführung freier Wahlen. Ihre gesellschaftliche Legitimität beruht auch darauf, dass diejenigen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, angemessene Möglichkeiten haben, an deren Zustandekommen mitzuwirken. Je größer die Diskrepanz zwischen der dauerhaft ansässigen Bevölkerung und der wahlberechtigten Bevölkerung wird, desto dringlicher wird diese Frage.

Besonders problematisch ist die Situation von Kindern. Sie können ihre rechtliche Stellung weder selbst bestimmen noch die politischen Rahmenbedingungen beeinflussen, die über ihre staatsbürgerliche Zugehörigkeit entscheiden. Dennoch werden sie häufig zum Gegenstand politischer Forderungen, die Integration als individuelle Bringschuld definieren.

Dabei wird übersehen, dass gesellschaftliche Zugehörigkeit nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine soziale und psychologische Dimension besitzt. Das Gefühl, anerkannt zu werden und gleichberechtigt dazuzugehören, ist ein wichtiger Faktor für die Identifikation mit einer Gesellschaft. Umgekehrt können wiederholte Erfahrungen von Ausgrenzung und mangelnder Anerkennung das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen beeinträchtigen.

Ein Staat, der Kindern vermittelt, dass sie trotz ihrer Geburt und ihres Aufwachsens im Land nicht selbstverständlich dazugehören, sollte sich daher auch mit den langfristigen Folgen dieser Botschaft beschäftigen.

Es geht dabei nicht um die Abschaffung sämtlicher Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Es geht um die Frage, ob diese Voraussetzungen gesellschaftlich sinnvoll, demokratiepolitisch vertretbar und insbesondere gegenüber hier geborenen Kindern angemessen sind.

Wer die Interessen Österreichs langfristig im Blick hat, müsste eigentlich ein besonderes Interesse daran haben, dass sich junge Menschen mit diesem Land identifizieren, Vertrauen in seine Institutionen entwickeln und bereit sind, Verantwortung für seine Zukunft zu übernehmen.

Die dauerhafte Unterscheidung zwischen „unseren“ und „deren“ Kindern leistet dazu keinen Beitrag. Sie reproduziert vielmehr gesellschaftliche Grenzen, deren Überwindung gleichzeitig unter dem Begriff der Integration eingefordert wird.

Eine Gesellschaft, die Kindern gleichberechtigte Zugehörigkeit verweigert, gefährdet damit nicht nur deren individuelle Chancen. Sie schwächt auch die Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe.

Das betrifft letztlich alle Kinder, unabhängig davon, welchen Pass sie besitzen.

Vielleicht wäre es deshalb an der Zeit, die Diskussion anders zu führen: nicht darüber, was diese Kinder noch leisten müssen, um zu Österreich zu gehören, sondern darüber, was Österreich gewinnt, wenn es sie endlich als selbstverständlichen Teil seiner Gesellschaft anerkennt.

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